Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Vertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und der socy.ai UG (Auftragsverarbeiter) — für die Nutzung der Snowbyte-Managed-API und ergänzender Backend-Services.
Präambel
Der Auftragsverarbeiter erbringt für den Verantwortlichen IT-Dienstleistungen im Rahmen der Snowbyte-Suite, insbesondere den Managed-API-Proxy für Cloud-LLM-Anfragen (OpenRouter-Gateway) sowie ergänzende Backend-Services (Lizenz-Server, News-Feed, Update-Manifest, Support-Tickets, Crash-Reports). Im Rahmen dieser Tätigkeit verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen.
Mit diesem Vertrag (im Folgenden „AVV") wird die Zusammenarbeit beider Parteien gemäß Art. 28 DSGVO geregelt.
Vertragsparteien
Verantwortlicher: [vom Kunden auszufüllen — Firmenname, Anschrift, vertretungsberechtigte Person]
§ 1 Gegenstand & Dauer der Verarbeitung
Gegenstand: Bereitstellung des Snowbyte-Managed-API-Proxys und ergänzender Backend-Services nach Maßgabe des zugrundeliegenden Snowbyte-Pro- oder -Max-Abonnement-Vertrags.
Dauer: Dieser AVV gilt für die Laufzeit des Snowbyte-Abonnements zwischen den Parteien. Er endet automatisch mit dem Hauptvertrag.
§ 2 Art & Zweck der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zu folgenden Zwecken:
- Weiterleitung von LLM-Anfragen über den Managed-API-Proxy an OpenRouter Inc. (USA) und die dahinterstehenden Modell-Anbieter (OpenAI, Anthropic, Google, Mistral u. a.)
- Lizenz- & Aktivierungsverwaltung (Hardware-Fingerprint-basierte Bindung)
- Token-Verbrauchs-Tracking zur Abrechnung der Plan-Inklusiv-Kontingente
- Auslieferung des News-Feeds (rein lesender Download, keine personenbezogenen Daten)
- Auslieferung des Update-Manifests (rein lesender Download)
- Support-Tickets (Inhalte werden vom Kunden aktiv eingereicht)
- Crash-Reports (nur bei vom Endnutzer explizit aktivierter Opt-In-Telemetry)
§ 3 Art der Daten & Kategorien betroffener Personen
Verarbeitete Daten
- Inhaltsdaten der vom Verantwortlichen eingereichten LLM-Anfragen (Prompts) sowie der Antworten — transient, ohne dauerhafte Speicherung
- Metadaten pro Call: Lizenz-ID, Hardware-Fingerprint-Hash, Modell, Token-Anzahl, Dauer, HTTP-Status (90 Tage Aufbewahrung im Detail-Log)
- Lizenzdaten: Key, Plan, Hardware-Fingerprint, IP, Maschinen-Name (bis zur Lizenz-Deaktivierung)
- Ticket-Inhalte: vom Kunden aktiv eingereichte Texte (bis Ticket-Löschung oder Plan-Ende)
- Crash-Reports: Fehler-Typ, Nachricht, Stacktrace, anonyme Geräte-ID (kein Account-Bezug; nur Opt-In)
Kategorien betroffener Personen
- Mitarbeiter:innen & Endnutzer:innen des Verantwortlichen, die Snowbyte nutzen
- Personen, deren Daten ggf. in vom Verantwortlichen verfassten Prompts enthalten sind (der Verantwortliche trägt hierfür die Letztverantwortung)
§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen.
- Personen mit Zugriff sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
- Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO — siehe separates TOM-Dokument.
- Unterstützung des Verantwortlichen bei Betroffenenanfragen, DSFA und Meldepflichten gem. Art. 33/34 DSGVO.
- Meldung von Datenschutzverletzungen unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis.
- Nach Vertragsende werden alle Daten — nach Wahl des Verantwortlichen — gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§ 5 Unter-Auftragsverarbeiter (Subprozessoren)
Der Verantwortliche stimmt der Beauftragung folgender Subprozessoren zu:
- OpenRouter Inc. (USA) — LLM-Gateway · Drittland: Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO)
- Modell-Anbieter (OpenAI, Anthropic, Google, Mistral u. a.) — Inferenz · USA/EU · SCC bzw. EU-Vertrag
- netcup GmbH (Deutschland) — Hosting des snowbyte.de-Servers
Bei beabsichtigter Änderung von Subprozessoren informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen mit einer Frist von 30 Tagen vorab per E-Mail. Der Verantwortliche kann aus wichtigem Grund schriftlich widersprechen; in diesem Fall steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.
§ 6 Drittlandtransfer
Soweit personenbezogene Daten in ein Drittland (insbesondere USA) übermittelt werden, erfolgt dies auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914). Eine Kopie der SCCs wird auf Anfrage bereitgestellt.
Hinweis: Der Verantwortliche kann das Drittlandrisiko vollständig ausschließen, indem in der Snowbyte-Suite ausschließlich lokale Modelle (Ollama) oder ein eigener API-Key ohne Snowbyte-Proxy verwendet wird (umschaltbar in SnowConfig → Provider).
§ 7 Kontroll- & Mitteilungsrechte
- Der Verantwortliche kann die Vertragseinhaltung durch Kontrollen überprüfen. Diese werden mit mindestens 30 Tagen Vorlauf angekündigt und während der Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs durchgeführt.
- Der Auftragsverarbeiter stellt auf Anfrage alle Kontroll-relevanten Informationen zur Verfügung.
- Aufforderungen von Aufsichtsbehörden, die den Verantwortlichen betreffen, werden unverzüglich mitgeteilt.
§ 8 Haftung
Die Haftung beider Parteien richtet sich nach Art. 82 DSGVO und den Regelungen des Hauptvertrags. Im Innenverhältnis tragen die Parteien Schäden nach dem Maß ihres jeweiligen Verschuldens.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Schriftform: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
- Anwendbares Recht: Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig, ist Frankfurt am Main vereinbart.
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